Der Fussweg scheint eher einen ortsverbindenden Charakter für den Langsamverkehr zu haben. Er dient nicht direkt GB Nrn. 333 und 1733, für welche die Anbindung an die D.-Strasse genügt, an die sie auch (mit der ganzen Fläche) Beiträge entrichten. Für die übrigen Quartierbewohner reicht der P.-Weg aus. Die nördlichen Eckparzellen GB Nrn. 337 und 1267 bezahlen (nach dem heutigen Plan) bereits mit der gesamten Fläche an den Bau des P.-Wegs. Die Gemeinde wäre wohl gut beraten, im Bereich des Fusswegs bloss die Kosten der Kanalisation (im Trennsystem) zu perimetrieren; dies allenfalls zusammen mit dem Perimeter D.-Strasse.