Die Eigentümer von GB Nrn. 1733 und 333 bezahlen eindeutig zu viel. 5. Es ergibt sich somit, dass mindestens zwei separate Beitragspläne aufzulegen sind. Einen für die Verlängerung der D.-Strasse. Beitragspflichtig sind die nicht bereits früher perimetrierten Restflächen von GB Nrn. 1733 und 333. Ob die Gemeinde den definitiven Beitragsplan D.-Strasse 2. Etappe aus dem Jahr 2002 in Wiedererwägung ziehen will, bleibt ihrem Ermessen anheim gestellt. Es erscheint aber wohl eher geboten, die rechtskräftigen Pläne auf sich beruhen zu lassen. Ein weiterer Beitragsplan ist für den P.-Weg aufzulegen. Der Fussweg scheint eher einen ortsverbindenden Charakter für den Langsamverkehr zu haben.