Auch die Belastung zu 100 % sei fraglich. Die Kosten für den Fussweg (der die leicht verlängerte D.-Strasse nordseits mit dem neuen P.-Weg verbindet) müssten von der Gemeinde getragen werden. Die Einwohnergemeinde K. lehnte die Einsprache ab. A. beschwerte sich im Juli 2007 bei der Schätzungskommission mit dem sinngemässen Begehren, die Strassenerschliessungsbeiträge seien zu reduzieren. Die Schätzungskommission hiess die Beschwerde im Januar 2008 im Sinne der Erwägungen gut: Es seien zwei separate Beitragspläne zu erarbeiten: Einen für die D.-Strasse und den Fussweg und einen zweiten für den P.-Weg. Die Gemeinde K. führte Verwaltungsgerichtsbeschwerde.