Der Gemeinde bleibt ein Beurteilungsspielraum. Sachverhalt: Im Rahmen der Erschliessung "Neubau P.-Weg" eröffnete die Einwohnergemeinde K. unter anderem A., Eigentümer von Grundbuch K. Nr. 1733, einen voraussichtlichen Strassenperimeterbeitrag von Fr. 29'099.55 und einen Kanalisationsperimeterbeitrag von Fr. 10'965.05. A. erhob Einsprache und begründete sie damit, seine Parzelle liege an der D.-Strasse und werde über diese bereits verkehrsmässig erschlossen. Es entstehe ihm kein Vorteil aus dem Bau des P.-Wegs. Auch die Belastung zu 100 % sei fraglich.