Es handelt sich um C-Boden, um mineralischen Untergrund, der am Zielort auch wieder in den Untergrund eingebracht werden müsste. Der gesetzliche Waldabstand ist vom Vorhaben nicht betroffen. Der angestrebte Ausgleich von Unebenheiten in der Hangneigung ist marginal. Das vorhandene Relief erlaubt bereits die maschinelle Bewirtschaftung. Der Aufwand, am Zielort den A- und den B-Boden abzutragen und ca. 20 Lastwagenladungen Lehmboden mit einem Bagger einzubringen, hat keine ins Gewicht fallenden positiven Auswirkungen auf das wirtschaftliche Ergebnis des Betriebs, denn die Bodenqualität ist heute schon relativ gut.