Dagegen erhob H. Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Es könne eine Bewirtschaftungserleichterung durch die Terrainauffüllung erzielt werden, denn durch die stark wechselnde Steigung sei die ackerbauliche Bewirtschaftung schwierig. Im Hinblick auf die Erweiterung der Obstanlage sei der jetzige Terrainverlauf ungeeignet. Das starke Gefälle berge Unfallgefahren. Weiter sei die Abfuhr des Aushubmaterials mit einem Lastwagen aus ökologischer Sicht ein Unsinn, denn die nächste Deponie sei kilometerweit entfernt. Eine allfällige Abfuhr ins nahe Elsass sei ab 2009 nur noch über das Zollamt Basel / Allschwil möglich.