Der Richtlinie lässt sich Folgendes entnehmen: Bauten und Anlagen für Pferde sind mit Immissionen verbunden (Lärm, Geruch, Ungeziefer, Staub usw.). Es muss deshalb im Einzelfall abgeklärt werden, ob das Bauvorhaben mit dem Zweck der in Frage stehenden Zone vereinbar ist oder nicht. Je nach Art der Zone kann es sich als zonenkonform oder zonenwidrig erweisen. Bauten und Anlagen für Hobby- und Freizeitaktivitäten haben ihren Platz jedenfalls nicht in der Landwirtschaftszone, sondern in der Bauzone oder in einer Spezialzone. Eine hobbymässige Pferdehaltung ist in der Bauzone möglich. Die Durchsicht der Judikatur ergibt Folgendes: