Die Baukommission W. beschloss deshalb, der Bestand von fünf Pferden sei auf vier zu reduzieren. Dieser Entscheid wurde vom BJD am 13. August 2007 aufgehoben und zur Publikation und zur materiellen Beurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Die Baukommission W. hat das Baugesuch zur Haltung eines fünften Pferdes am 7. Februar 2008 erneut abgewiesen und die vier gegen das Baugesuch eingereichten Einsprachen gutgeheissen. Im Wesentlichen begründete die Kommission ihren Entscheid mit dem Hinweis, dass die Haltung von fünf Pferden in einer Wohnzone das zulässige Mass an Immissionen überschreite. Die Haltung von fünf Pferden sei vorliegend nicht zonenkonform.