Das Bau- und Justizdepartement (BJD) hat die Beschwerden gegen den Entscheid am 4. September 2003 abgewiesen und die Zonenkonformität des Pferdestalles bejaht. Im September 2006 ersuchte K. die Baukommission W. darum, ihr die Haltung eines fünften Pferdes im bestehenden und bewilligten Pferdestall an der X-Strasse zu bewilligen. Mit Entscheid vom 2. Oktober 2006 hielt die Baukommission W. fest, aufgrund der rechtskräftigen Baubewilligung dürften höchstens vier Pferde im Stall der K. gehalten werden. Dies sei zudem im Grundbuch angemerkt. Die Baukommission W. beschloss deshalb, der Bestand von fünf Pferden sei auf vier zu reduzieren.