diesen Regeln zwar nicht unantastbar. Sie dürfen aber nicht abgerissen werden und die Veränderung des äussern Erscheinungsbildes wird eingeschränkt. Die Fachleute am Augenschein haben denn auch bestätigt, dass denkmalpflegerisch wertvolle Gebäude nicht zu Mineregiehäusern gemacht werden können. Andererseits wurde darauf hingewiesen, dass eine vernünftige energietechnische Sanierung der Häuser sehr wohl zulässig ist. Der Augenschein hat gezeigt, dass die Behörden versuchen, in Anwendung der umstrittenen Vorschriften den Eigentümern möglichst viel Spielraum zu gewähren, ohne dass Eingriffe entstehen, die den Gesamteindruck des Quartiers wesentlich stören.