Es handelt sich um schmucke eigenwillige Häuser in guter Wohnlage. Das Ensemble mit seiner Dachlandschaft, den Quergiebeln und Mansardedächern, den Vorbauten und Eingangslauben war am Augenschein gut erkennbar. Eine tragende architektonische Typologie mit vielen baulichen Details ist vorhanden. Der Einbezug der Siedlung in die Zone „Erhaltenswerte Kulturobjekte“ ist recht- und zweckmässig. c) Die als erhaltenswert eingestuften Kulturobjekte der Beschwerdeführer sind in der Zone „Erhaltenswerte Kulturobjekte“ grundsätzlich in ihrem äusseren Erscheinungsbild und so weit möglich in ihrer Ursprünglichkeit zu erhalten.