Von einer gleichartigen Gebäudegruppe (Ensemble) könne nicht mehr die Rede sein. Sie verweisen auf das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Rosengasse (SOG 2003 Nr. 16), in dem das Gericht einer Nichtunterschutzstellung einer Häuserzeile in Olten zugestimmt hat. An der Rosengasse waren jedoch einfache, schmucklose Arbeiterhäuser zu bewerten, die entweder in einem sehr schlechten baulichen Zustand oder anlässlich einer Gesamtrenovation völlig ausgehöhlt worden waren. Der historische, entwicklungsgeschichtliche und typologische Wert des äusseren Erscheinungsbildes der Häuserzeile war bereits deutlich eingeschränkt.