Das ist unzutreffend. Es ist in den solothurnischen Gemeinden weit verbreitet und anerkannt, dass wertvolle Quartiere aus der Jahrhundertwende in Ensemble-Schutzzonen eingeteilt werden. In Olten wird nun lediglich nachvollzogen, was in vielen Ortsplanungen des Kantons üblich ist. Die zuständigen politischen Gremien Oltens haben den denkmalpflegerischen Massnahmen zugestimmt. Sie sind die legitimen Vertreter der städtischen Bevölkerung. Ob die Gebietseinteilung in Olten Anspruch auf eine gewisse Allgemeingültigkeit erheben und auf objektive und grundsätzliche Kriterien abgestützt werden kann, ist im Einzelnen zu prüfen.