Die Altstadtkommission ist zuständig für das Baubewilligungsverfahren. An die Mehraufwendungen, die aus der Erfüllung von Auflagen entstehen, können Beiträge ausgerichtet werden, soweit die durch diese Vorschriften entstehenden Mehrkosten der Bauherrschaft nicht zugemutet werden können. Bei den im Zonenplan festgelegten Siedlungseinheiten geht es also um die Ensembles als Ganzes, nicht um die Einzelbauten. Wichtig sind dabei insbesondere die äussere Erscheinung und – soweit möglich – die Ursprünglichkeit der zum Ensemble gehörenden Bauten. b) Die Bestimmung basiert auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen. Gemäss Art.