Aus den Erwägungen: 3.a) Im Zonenreglement Olten (ZR) , vom Stadtrat am 25. September 2006 genehmigt, wird in § 35 eine Zone „Erhaltenswerte Kulturobjekte“ für Einzelgebäude, Ensembles und Siedlungseinheiten geschaffen. Im Zonenplan werden unter dem Titel „Erhaltenswerte Kulturobjekte“ Siedlungseinheiten, Ensembles und Einzelobjekte dargestellt. Es handelt sich dabei um Einzelgebäude, Ensembles und Siedlungseinheiten von besonderer Qualität, welchen im Ortsbild besondere Bedeutung zukommt. Die als erhaltenswert eingestuften Kulturobjekte sind grundsätzlich in ihrem äusseren Erscheinungsbild und soweit möglich in ihrer Ursprünglichkeit zu erhalten.