Die Beschwerdeführer an der Paul Brandt-Strasse machten vor dem Regierungsrat geltend, dass Massnahmen des Denkmalschutzes nicht bloss fachlich angezeigt, sondern auch von einem grösseren Teil der Bevölkerung bejaht werden müssten. Den im ISOS (Inventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz) und INSA (Inventar der neueren Schweizer Architektur 1850–1920) erwähnten Bauten an der Paul Brandt-Strasse komme zwar eine bestimmte historische Bedeutung zu und entsprechend bestehe an ihrer Erhaltung auch ein gewisses öffentliches Interesse. Die modernisierten Häuser seien innen vollständig ausgehöhlt und hätten mit einer „Eisenbahnersiedlung“ nichts mehr gemein.