SOG 2008 Nr. 22 § 119 PBG, § 3 NHV, § 35 ZR. Erhaltenswerte Kulturobjekte. Der kantonale Richtplan 2000 verpflichtet die Gemeinden, sich im Rahmen der Ortsplanung mit ihren Ortsbildern auseinanderzusetzen und entsprechende Massnahmen zu treffen. Der Einbezug der „Eisenbahnersiedlung Flügelrad“ in die Zone „Erhaltenswerte Kulturobjekte“ ist recht- und zweckmässig. Sachverhalt: Der Stadtrat von Olten legte die revidierte Ortsplanung ein erstes Mal im Herbst 2002 öffentlich auf. Innerhalb der Auflagefrist ging eine Vielzahl von Einsprachen ein. Der Stadtrat überarbeitete die Planung und legte sie vom 12. Mai 2006 bis am 12. Juni 2006 erneut auf.