Dies zu Recht. Hier befinden wir uns bereits im Bereich des Tälchens des Mühlitalbaches, das die Bauzonen der Gemeinden Olten und Starrkirch trennen soll. Auch die Gemeinde Starrkirch hat im Grenzbereich zu Olten Landschaftsschutzgebiete und Vorranggebiete Landschaft zur Trennung der beiden Siedlungen erlassen. Olten gliedert mit der Schutzzone als Freihaltegebiete grössere Siedlungsgebiete und trennt Ortschaften. f) Das Fehlen der Freihaltezone entlang des Randes des Säliwaldes im Bereich der Parzellen Nrn. 724, 4196 und 725 ist deshalb nicht unzweckmässig. Daran ändert auch der Vorprüfungsbericht vom 22. Juni 2001 des Amtes für Raumplanung nichts.