Nun liegt die Parzelle Nr. 877 (213) in der Spezialzone A, die gemäss Zonenreglement zur Hälfte von Bauten freizuhalten ist. Im Zonen-, Erschliessungs- und Gestaltungsplan „Fustlig Ost“ (RRB Nr. 2006/1105) wird ein Teil zur Freihaltezone. Der freizuhaltende Teil liegt jedoch direkt unter der Hochspannungsleitung. Dasselbe gilt für die westliche Freihaltezone. Die Freihaltezone ist deckungsgleich mit der nördlichen Baulinie zu Hochspannungsleitung. Beide weisen einen Abstand von 9,5 m zur Leitungsachse auf. Die Lücke in der Freihaltezone entsteht dort, wo die Freileitung durch das Waldareal zu verlaufen beginnt.