Zwar sah der Zonenplan 1985 zwischen der Ortsgrenze zu Aarburg bis zum Fustligfeld Ost eine ununterbrochene Freihaltezone vor. Zweck dieser Zone war aber nicht der Landschaftsschutz, sondern die Sicherung des Trassees der Umfahrungsstrasse. Nachdem diese nicht mehr gebaut wird, wurde die Freihaltezone aufgehoben. Nach dem Wegfall der Umfahrungsstrasse wird das Gebiet nun aber nicht zu einer besonders schönen Landschaft. Wenn dem so wäre, hätte man sie schon vorher schützen müssen. d) Nun liegt die Parzelle Nr. 877 (213) in der Spezialzone A, die gemäss Zonenreglement zur Hälfte von Bauten freizuhalten ist.