WaVSO gilt der Waldabstand in der Bauzone unter anderem nicht für: einzelne eingeschossige Kleinbauten wie Kleintierställe, Pergolen, Fahrradunterstände, Gerätehäuschen, wenn deren Grundfläche nicht mehr als 10 m2 beträgt; einzelne kleine bauliche Anlagen wie Terrainveränderungen, Bassins, Cheminées, Kompostierplätze, Spiel- und Abstellplätze; Zäune und Einfriedungen bis 1,20 m Höhe; (...). Der Erlass einer Freihaltezone bewirkt zusätzlich aber wenig.