Als Schutzzonen können ferner Freihaltegebiete ausgeschieden werden. Sie gliedern grössere Siedlungsgebiete und trennen Wohn- und Industriegebiete, Quartiere und Ortschaften. Im vorliegenden Fall gibt es kein Ortsbild, keine historische Stätte und kein Natur- und Kulturdenkmal zu schützen. Der Rand des Säliwaldes im Bereich der Parzellen Nrn. 724, 4196 und 725 ist auch kein Gebiet von besonderer Schönheit und Eigenart. Grosse Flächen des Waldes wurden gerodet und der Wald soll nun künstlich nieder gehalten werden. Direkt am Waldrand entlang verläuft eine rund 3 m breite geteerte öffentliche Strasse (Fustligweg), die den ökologischen und ästhetischen Wert des Waldrandes beeinträchtigt.