Am 25. September 2006 befand der Stadtrat über die Einsprachen und beschloss die Pläne. Die Eheleute Z. hatten die lückenlose Ausscheidung einer Freihalte- oder Grünzone entlang des Säliwaldes und eine tiefere Ausnützung im Bereich ihrer Parzellen verlangt. Die Einsprache wurde abgelehnt. Die Revision der Ortsplanung wurde dem Regierungsrat zur Genehmigung und zur Behandlung der Beschwerden eingereicht. Der Regierungsrat genehmigte die Pläne und wies die Beschwerden ab. Die Eheleute Z. erhoben Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Es sei im Gebiet Fustlig am Rande des Siedlungsgebietes ein durchgehender Freihalteraum von mindestens 20 m Breite ohne Anrechenbarkeit an die AZ auszuscheiden.