Nun wird, gestützt auf eine später in Kraft gesetzte Norm, eine Abgabe erhoben. Dies verstösst gegen das Rückwirkungsverbot. Dass die Gemeinde es unterlassen hat, zügig ein Reglement zu schaffen, hat sie sich selber zuzuschreiben. Sie kann die „Lücke“ von fast 10 Jahren nicht nachträglich schliessen. Statt dass damals Beiträge verlangt worden wären, werden heute erhöhte Gebühren für vor Jahrzehnten zu unbekannten Preisen erstellte Leitungen verlangt, die technisch wohl schon zu einem erheblichen Prozentsatz abgeschrieben sind.