Sachverhalt: Im Oktober 2007 eröffnete die Einwohnergemeinde den Z. Architekten die Gebührenrechnung für die Wasseranschlussgebühr und die Kanalisationsanschlussgebühr ihres neu erstellten Mehrfamilienhauses sowie für die Einstellhalle. Es wurden folgende Anschlussgebühren berechnet: | Mehrfamilienhaus: | Fr. 201'651.45 | | Einstellhalle: | Fr. 32'923.55 | Darin ist ein Zuschlag von 75 % enthalten, denn das kommunale Reglement kennt die Bestimmung: „Konnten bei alten Leitungen wegen fehlender gesetzlicher Grundlagen keine Perimeterbeiträge erhoben werden, erhöht sich die Anschlussgebühr um 75 %“ (§ 9 für Abwasser und § 12 für Wasser).