SOG 2008 Nr. 16 §§ 4, 6 und 29 GBV. Genehmigung eines Reglements durch den Regierungsrat. Autonomiebereich der Gemeinden im Kausalabgaberecht. Es ist nicht statthaft, einen fälschlicherweise nicht erhobenen Grundeigentümerbeitrag später finanziell mit einer erhöhten Anschlussgebühr zu kompensieren. Sachverhalt: Im Oktober 2007 eröffnete die Einwohnergemeinde den Z. Architekten die Gebührenrechnung für die Wasseranschlussgebühr und die Kanalisationsanschlussgebühr ihres neu erstellten Mehrfamilienhauses sowie für die Einstellhalle.