Die Parzelle fällt steil nach Westen ab. Das Grundstück ist mit einem Mehrfamilienhaus vollständig überbaut. Die Parzelle wird seit langem talseits über die Kantonsstrasse erschlossen. Gestützt auf private Dienstbarkeiten wurde eine aufwändige Privaterschliessung mit einer teuren unterirdischen Parkierung erstellt. Die Beschwerdeführerin ist deshalb auf eine bergseitige Erschliessung nicht angewiesen. Von der schmalen Alten K.-Strasse fällt das Gelände der Parzelle direkt steil nach Westen ab. Ein bergseitiger Anschluss der Parzelle ist zwar technisch machbar. Die Böschung von 6–8 m Höhe