SOG 2008 Nr. 15 § 108 PBG, § 6 GBV. Grundeigentümerbeiträge an Strassen. Ist ein an einem steilen Hang gelegenes Grundstück talseits bereits seit langem vollständig erschlossen und kann eine zusätzliche Strasse im Hang ohne völlig unverhältnismässige bauliche Vorkehren wegen der Topografie gar nie genutzt werden, so entsteht kein Sondervorteil, mithin auch keine Beitragspflicht. Sachverhalt: Im Herbst 2007 legte die Einwohnergemeinde H. den Beitragsplan und die Beitragsberechnung des Projektes „Alte K.-Strasse“ öffentlich auf. Für das Grundstück GB Nr. 2945 der L. AG wurde ein Beitrag von Fr. 66'267.90 berechnet.