Auf Intervention des Vorstehers des Finanzdepartements, dass die Gewährung des Marktlohnzuschlages rückgängig zu machen sei, holte der Präsident der Gerichtsverwaltungskommission Unterlagen sowie Informationen über das Lohngefälle zwischen den Kantonen Solothurn und Basel-Landschaft betreffend die Funktion Kanzleimitarbeiter ein. Die Gerichtsverwaltungskommission widerrief den Beschluss betreffend Ausrichtung eines Marktlohnzuschlags. Die Kanzleimitarbeiterin erhob beim Verwaltungsgericht Beschwerde. Das Verwaltungsgericht weist die Beschwerde ab.