eine über die Jahre hinweg eintretende massive Beeinträchtigung der Bausubstanz war somit voraussehbar. Selbst wenn man A. zubilligen wollte, dass es möglich wäre, nach den im neusten Baugesuch eingereichten Plänen die Mauerreste für den Wiederaufbau teilweise zu belassen, führte dies zu keinem andern Ergebnis: Nach den unwidersprochen gebliebenen Feststellungen des Experten am Augenschein wäre es unter ökonomischen Aspekten nicht sinnvoll bzw. nicht vertretbar, anstelle eines Abbruchs mit anschliessendem Neuaufbau die Gebäudehülle für einen Wiederaufbau zu belassen. Auslöser für ein solches fragwürdiges Projekt ist einzig das Bestreben, das bisherige Gebäudevolumen zu erhalten.