Nicht mehr näher zu prüfen ist deshalb, ob und seit wann die Gebäudereste im Jahr 2008 nur noch Abbruchwert aufweisen. Dabei fällt auf, wie dies A. geltend macht, dass die Gebäude 2006 und auch noch 2007 nicht zum Abbruchwert, sondern zu einem bedeutend höheren Zeitwert geschätzt wurden. Rückblickend erweisen sich diese Schätzungen, zumindest jene von November 2007, als sehr grosszügig. Daraus kann A. nichts für sich ableiten; sie hat die massive Reduktion im Übrigen damals akzeptiert. Begründet hat die SGV damals die tiefere Bewertung damit, dass der Zustand der Gebäudereste sehr schlecht sei.