Die Solothurnische Gebäudeversicherung (SGV) schätzte den Schaden rechtskräftig mit Fr. 560'000.00 bzw. mit Fr. 1'270'000.00 ab. In den Jahren 2006 und 2007 wurden die Gebäude zum Zeitwert neu eingeschätzt. Am 24. April 2008 nahm die SGV eine neue Schätzung vor. Im Protokoll wurde vermerkt: „Das Gebäude wurde zum Teil durch Brand zerstört und ist zum Abbruch bestimmt.“ Mit dem neuen Versicherungsnachweis verfügte die SGV am 6. Juni 2008 für beide Gebäude, der Zeitwert betrage 0 Franken. Zur Begründung führte die SGV aus, das durch den Brand zum Teil zerstörte Gebäude sei zum Abbruch bestimmt. Aus diesem Grund sei die Gebäudeversicherungsdeckung erloschen.