Der Bauherrschaft und den Betreibern wurde zur Auflage gemacht, betreffend den Mehrverkehr, den Lärm sowie die Ruhe und Ordnung während und nach den Anlässen die gemäss Verkehrs- und Sicherheitskonzept erforderlichen Massnahmen zu treffen. Um Ruhe und Ordnung zu gewährleisten, ist nach dem Einsatzdossier vom 22. Juni 2004 der Sicherheitsfirma vorzugehen. Dem Betreiber der Anlage muss durch die Bauherrschaft zwingend auferlegt werden, dass alle zur Vermeidung unzumutbarer Immissionen gegenüber der Nachbarschaft notwendigen Massnahmen getroffen werden (insbesondere, dass Patrouillen zur Verkehrsregelung und Reinigungsequipen zum Einsatz kommen).