Um die Anforderungen des Cercle Bruit zu erfüllen, müssen deshalb Massnahmen ergriffen werden. Es sei durch organisatorische Massnahmen sicherzustellen, dass nach 19.00 Uhr draussen kein übermässiger Lärm herrsche. 5. Im Baubewilligungsverfahren wurden die Einsprachepunkte betreffend die Gewährleistung von Ruhe und Ordnung vor, während und nach den Anlässen in der Kulturhalle gutgeheissen: Der Bauherrschaft und den Betreibern wurde zur Auflage gemacht, betreffend den Mehrverkehr, den Lärm sowie die Ruhe und Ordnung während und nach den Anlässen die gemäss Verkehrs- und Sicherheitskonzept erforderlichen Massnahmen zu treffen.