Die internen Schallquellen wurden als unbedenklich beurteilt. Dies gilt auch für den Lärm des Mehrverkehrs und für den Parklärm. Als kritisch wurde der Lärm des Kundenverkehrs eingestuft. Der Kundenverkehr wurde nach den Richtlinien des Cercle Bruit beurteilt. Diese Richtlinien schreiben für Störungen, die durch Kunden verursacht werden (Reden, Rufen vor dem Lokal etc.) Grenzwerte vor. Unter der Annahme, dass nachts im Durchschnitt mit 5 Personen zu rechnen ist, die vor dem Lokal laut sprechen, seien die Grenzwerte überschritten. Um die Anforderungen des Cercle Bruit zu erfüllen, müssen deshalb Massnahmen ergriffen werden.