Die Beschwerde beim BJD enthielt den Antrag, der Beschluss der Baukommission vom 12. Juni 2007 sei aufzuheben, mit folgender Begründung: Die Baukommission sei auf die Beschwerde, soweit es um die Verantwortung der Stadt als Baurechtsgeberin für die Immissionen ausserhalb der Kulturfabrik gehe, nicht eingetreten. Der Entscheid werde in diesem Punkt angefochten. Die Stadt sei für die Einhaltung der Auflagen in der Baubewilligung verantwortlich. Die Überwachung der Immissionsschutz-Massnahmen sei Sache der Polizei und der Baubehörde. Der Veranstalter sei auch für das Verhalten der Besucher ausserhalb der Anlage verantwortlich.