Gemäss Ziff. 4 der Baubewilligung vom 6. Juli 2004 müsse der Betreiber die notwendigen Massnahmen treffen und die Stadt sei für diese Auflage verantwortlich. Die Stadt habe die Frage, ob die Belastungsgrenzwerte überschritten würden, nicht geklärt und alle Beweisanträge seien abgewiesen worden. In der Baubewilligung werde davon ausgegangen, es würden nachts 5 Personen vor dem Lokal laut sprechen. Diese Annahme entspreche nicht der Realität. Die Beschwerdeführer verlangen die Einhaltung des rechtmässigen Zustandes. Der Lärm sei nicht voraussehbar gewesen.