Das Verwaltungsgericht heisst die Beschwerde teilweise gut: Der Entscheid vom 2. Juni 2008 des Bau- und Justizdepartements sowie der Entscheid vom 12. Juni 2007 der Baukommission der Stadt Solothurn wurden aufgehoben und im Sinne der Erwägungen zum neuen Entscheid an die Stadt Solothurn zurückgewiesen. Aus den Erwägungen: 3.a) Vor Verwaltungsgericht wird beantragt, die Verfügung des BJD sei aufzuheben. Die Immissionsbeschwerde sei gutzuheissen und die Baubewilligung sei zu widerrufen, evtl. seien die Betriebszeiten und die Anzahl Anlässe angemessen zu reduzieren. Man habe von Anfang an die Immissionen ausserhalb der Gebäulichkeiten gerügt. Gemäss Ziff.