Die mit dem Baugesuch eingereichten Betriebs-, Verkehrs- und Sicherheitskonzepte bildeten integrierenden Bestandteil der Baubewilligung. Bezüglich der vorzusehenden Massnahmen zum Lärmschutz seien das Gutachten des Ingenieurbüros und die vorgeschlagenen Massnahmen gemäss der Stellungnahme des Amtes für Umwelt integrierende Bestandteile dieser Baubewilligung. Nach Vollendung der Kulturhalle nahm der Betreiber Mitte 2005 den Betrieb auf. Am 27. September 2006 beschwerte sich u.a. die P. als Eigentümerin der benachbarten Überbauung bei der Stadt Solothurn über die durch die Kulturfabrik verursachten Immissionen. Die Baukommission behandelte die Beschwerde am 12. Juni 2007.