Die Halle dürfe höchstens während 10 Monaten pro Kalenderjahr dem Publikum bzw. den Kunden offen stehen. Die maximale Anzahl der Besucher wurde auf 1000 Personen (pro Anlass) beschränkt. In einem Kalenderjahr seien höchstens 40 Grossanlässe mit mehr als 600 Besuchern zulässig. Es waren Öffnungszeiten für die Konzerthalle und den Treffpunkt mit weiteren Aktivitäten Freitag von 22.00 Uhr bis Samstag 03.00 Uhr und von Samstag 22.00 Uhr bis Sonntag 03.00 Uhr geplant. Die mit dem Baugesuch eingereichten Betriebs-, Verkehrs- und Sicherheitskonzepte bildeten integrierenden Bestandteil der Baubewilligung.