Im Einverständnis des Beschwerdeführers liess die SGV eine Expertise über die Dachkonstruktion erstellen. Gemäss Gutachten ist keine Verbindung des ganzen Binders mit der Balkenlage vorhanden. Somit müsse sich nach einem heftigen Windangriff eine Sogkraft gebildet haben, welche die ganze Dachfläche angehoben und anschliessend wieder abgesetzt habe. Die Dachfläche über der Wohnung sei gegen Windsog nicht verankert. Zufällige Einmauerungen von Holzteilen in der Aussenwand in Backstein würden die jetzige Konstruktion halten oder „verklemmen“ und sie so verankern. Diese zufällige Verankerung könne jedoch nicht im Sinne einer statischen Verankerung betrachtet werden.