Zudem hätte der Schaden an Dach und Cheminée bei rechtzeitiger Ursachenabklärung gemäss Weisung der SGV nach dem ersten Schadenereignis vermutlich vermieden werden können. Die Risse seien auf einen Mangel der Dachkonstruktion zurückzuführen, der auch zu den Verschiebungen von Dach und Cheminée im Wohnzimmer geführt habe. c) Folglich ist zu klären, ob es sich beim gemeldeten Schaden um einen Sturmschaden oder um Sanierungsarbeiten zufolge mangelnden Unterhalts handelt resp. ob ein Kausalzusammenhang zwischen Sturm und Schaden besteht.