Aus den Erwägungen: 4. Massgeblich für die Schätzung ist die Schätzerrichtlinie MD412.01 vom 2. Juni 2000, die der Ausmessung der Gebäude bzw. der Ermittlung der Kubatur von Gebäuden nach einheitlichen Grundlagen dient. Als Volumen gilt der umbaute Raum eines Gebäudes, der sich aus der überbauten Fläche multipliziert mit der Gebäudehöhe ergibt; das Ergebnis ist auf 1 m3 zu runden. Die Messweise für die Gebäudehöhe ist je nach Dachart verschieden; sie richtet sich nach den Ausmass-Schemen, die Bestandteil der Richtlinie bilden.