Dieses ist vom Amt für Umwelt überprüft worden, und die Fachstelle hat im Schreiben vom 5. April 2013 festgestellt, dass die Anlagengrenzwerte eingehalten werden, sogar bei Zusammenrechnen aller drei Antennenanlagen. Es bestehen keine gegenteiligen Anhaltspunkte, weshalb die Beschwerden auch unter diesem Aspekt unbegründet sind. 8. Weiter werfen die Beschwerdeführer vor, das Standortdatenblatt vom 22. November 2012 sei unvollständig und nicht korrekt ausgefüllt, weil es einzig die Sendeanlage der A. AG aufführe, obwohl es sich um eine Antennengruppe handle und die Antennen der H. AG und G. AG ebenfalls einzubeziehen seien. Daher sei die Angelegenheit an die Baukommission zurückzuweisen.