Mit dem aktualisierten Standortdatenblatt vom 22. November 2012 hat die A. AG ihr Gesuch reduziert und auf die Nutzung des vorinstanzlich bewilligten 1800 MHz-Bandes verzichtet. Die damit verbundene Leistungsreduktion führt zu einer Verkleinerung des Perimeters, welcher gemäss Überprüfung des Amtes für Umwelt vom 5. April 2013 nur noch 54 m beträgt, sodass gemäss NISV eben kein enger räumlicher Zusammenhang zu den im Abstand von 64 m bzw. 57 m stehenden Antennen der H. AG und G. AG besteht und diese folglich auch nicht einbezogen werden müssen. Die Beschwerden erweisen sich in diesem Punkt als unbegründet.