Bei durchschnittlicher Bauweise könnten bei solchen Verhältnissen ohne weiteres mehrere «unabhängige» Gebäude zwischen den Antennenstandorten erstellt werden. Da es auf die exakte Art und Bauweise der Gebäulichkeiten nicht ankommt und die Gebäude zudem im öffentlich zugänglichen geographischen Informationssystem SOGIS ersichtlich sind, kann aus dem anbegehrten Augenschein keine sachrelevante Erkenntnis gewonnen werden. Auf den Augenschein kann daher verzichtet werden. 6.2 Zu prüfen bleibt, ob im Sinne von Ziff. 62 Abs. 2 Anh. 1 NISV ein enger räumlicher Zusammenhang zwischen den sendenden Antennengruppen bestehe, sodass diese als eine Anlage zu betrachten seien.