Die A. AG reichte am 5. Februar 2013 das geänderte Standortdatenblatt (datiert mit 22. November 2012) ein. Darin wurde gegenüber dem ursprünglichen Gesuch auf die Nutzung der Anlage mit dem 1800 MHz-Frequenzband verzichtet, was zu einer tieferen Leistung der Anlage, entsprechend auch zu geringeren Belastungen und zu einem reduzierten Einspracheradius führte. Im Übrigen blieb das Baugesuch unverändert. Das Verwaltungsgericht weist die Beschwerden ab, soweit darauf einzutreten ist. Aus den Erwägungen: 2.1 Das am 20. Februar 2006 eingereichte Gesuch der A. AG um Bau und Betrieb einer Mobilfunkantenne sah eine Basisstation für GSM1800 und UMTS auf GB Nr. C. vor.