Dagegen erhoben D., E. und F. Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Mit Verfügung vom 17. Dezember 2007 erteilte das Verwaltungsgericht der Beschwerde die aufschiebende Wirkung. Auf Antrag der A. AG wurde das Verfahren mit Verfügung vom 3. Januar 2008 sistiert, damit die Abstandsregel für den Anlageperimeter im Sinne von Ziff. 62 Abs. 1 Anh. 1 der Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV, SR 814.710) vom BAFU überprüft und die Verordnung wie vom Bundesgericht verlangt angepasst werde. Die Sistierung wurde am 11. Dezember 2012 aufgehoben. Die A. AG reichte am 5. Februar 2013 das geänderte Standortdatenblatt (datiert mit 22. November 2012) ein.