Auf demselben Grundstück befinden sich bereits zwei andere bewilligte Mobilfunkantennen. Die Baukommission bewilligte das Baugesuch unter Bedingungen und Auflagen und wies sämtliche Einsprachen vollumfänglich ab, soweit darauf eingetreten wurde. Dagegen erhoben D., E. und F. Beschwerden beim Bau- und Justizdepartement. Mit Datum vom 16. August 2007 ging der vom Departement in Auftrag gegebene Bericht des Amtes für Umwelt ein, welcher die Einhaltung der Anlagegrenzwert der beantragten Mobilfunkantenne der A. AG unter Einbezug der bereits bestehenden zwei Mobilfunkantennen einer Überprüfung unterzog. Mit Verfügung vom 26. November 2007 wies das Bau- und Justizdepartement die Beschwerden ab.