SOG 2014 Nr. 19 Ziffer 62 Abs. 1 und 2 Anhang 1 NISV. Eine Antennengruppe umfasst alle Sendeantennen, die am selben Mast oder an oder auf demselben Gebäude angebracht sind. Definition des Begriffs «Gebäude» und «Sendeantennen am selben Mast». Ziffer 62 Abs. 2 Anhang 1 NISV als Generalklausel (E. 6.1 ff.). Sachverhalt: Am 20. Februar 2006 reichte die A. AG bei der Baukommission der Stadt B. ein Gesuch um Bau und Betrieb einer Mobilfunkantenne auf GB Nr. C. ein. Auf demselben Grundstück befinden sich bereits zwei andere bewilligte Mobilfunkantennen.